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Channel: Allgemein Archive - Online Pressemitteilungen

AS UNTERNEHMENSGRUPPE erwirbt weiteres unsaniertes Denkmalobjekt

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Berlin|(08.08.2022) – Die AS Unternehmensgruppe Holding – ein Projektentwickler, Bauträger und Bestandshalter für Wohnimmobilien mit Hauptsitz in Berlin – hat, nach mehreren größeren Bestandsportfolioankäufen, nun auch wieder ein unsaniertes Einzeldenkmal erworben.  

Das viergeschossige, denkmalgeschützte Mehrfamilienhaus wurde um 1870 auf einem ca. 250 qm großen Grundstück errichtet. Es hat aktuell eine Gesamtnutzfläche von 450 qm, einen nicht ausgebauten Spitzbogen und ist voll unterkellert. Die Infrastruktur ist insgesamt als sehr gewachsen zu betrachten. Schulen, Kindergärten sowie medizinische Einrichtungen und Geschäfte des täglichen Bedarfs sind alle fußläufig erreichbar. Die Innenstadt ist binnen weniger Fahrminuten mit dem PKW oder dem öffentlichen Personennahverkehr sehr schnell zu erreichen. Das Objekt wird nach dem Ankauf entwickelt und projektiert dabei neu aufgeteilt, denkmalgerecht kernsaniert und anschließend an Kapitalanleger verkauft. Der Stadtteil ist, bis auf wenige Bürobauten ein reines Wohngebiet aus zumeist sanierten Altbau-Mietshäusern. Die Dinge des täglichen Bedarfs (Ärzte, Kindergärten, Versorgungseinrichtungen, ÖPNV) sind fußläufig erreichbar, das Stadtzentrum ist nur 3km entfernt.

„Verkäufer war ein privater Eigentümer. „Die Transaktion wurde von der Acquisition- und Transaction-Unit der AS UNTERNEHMENSGRUPPE inhouse durchgeführt. Professionell vermittelt wurde das Objekt von Engel & Völkers Commercial.“ so Frank Ziemann, Head of Acquisition & Transaction der AS UNTERNEHMENSGRUPPE. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

 
Das Team der AS UNTERNEHMENSGRUPPE Holding aus Berlin mit Tochtergesellschaften in Leipzig, Köln, Magdeburg, Hamburg und Frankfurt am Main ist seit mehr als 19 Jahren auf dem deutschen Immobilienmarkt aktiv und hat als Bauträger, Projektentwickler und Bestandshalter ein Portfolio in Mitteldeutschland aufgebaut, welches – neben eigenen Denkmalsanierungsprojekten – auch den An- und Verkauf bzw. das Halten von Bestandswohnimmobilien beinhaltet. Im Vordergrund stehen dabei nachhaltige Wertsteigerungspotentiale sowie langfristig solide Mieterträge. Das Engagement der AS UNTERNEHMENSGRUPPE umfasst diverse Immobilienstandorte in den Ballungsgebieten  Deutschlands, ein Schwerpunkt liegt jedoch derzeit in Mittel- und Ostdeutschland auf den prosperierenden Metropolregionen.

 

PRESSEKONTAKT

AS UNTERNEHMENSGRUPPE
Andreas Schrobback

Hagenstraße 67
14193 Berlin-Grunewald

Website: unternehmensgruppe-as.com
E-Mail : info@unternehmensgruppe-as.de
Telefon: (+49) 30 81 40 42 200
Telefax: (+49) 30 81 40 42 300


Immobilie jetzt kaufen?

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Inflation, steigende Bauzinsen, Ukraine-Krieg sowie Preissteigerungen für Energie und viele andere Bereiche – Die Immobilienkäufer zeigen sich zurzeit eher zurückhaltend und fragen sich, ob gerade der richtige Zeitpunkt für den Immobilienkauf ist. Doch der erfahrene Immobilienmakler Sascha Rückert aus Wiesbaden möchte Interessenten ermutigen, ihre Kaufabsicht weiter zu verfolgen.

„Viele Kaufinteressenten zögern, weil sie hoffen, dass die Immobilienpreise bald fallen werden. Allerdings gibt es immer noch zu wenig Wohnraum in Ballungszentren“, weiß Sascha Rückert. „Wir sind darum der Meinung, dass die Preiszuwächse der Vergangenheit wohl nicht mehr erreicht werden, jedoch auch nicht mit einem Preisverfall zu rechnen ist. Wahrscheinlicher ist es, dass die Zinsen weiter steigen werden. Und möchte man dann in zwei Jahren bei Zinsen von 5 Prozent nicht Mitglied im Hätt-ich-doch-Club sein, ist jetzt ein sehr guter Zeitpunkt für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses.“

Im Juli hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen angehoben und damit die Zinswende eingeleitet. Anstatt dem Zins von Anfang des Jahres nachzutrauern, kann sich ein Kauf zum jetzigen Zeitpunkt durchaus lohnen, bevor die Zinsen weiter steigen.

Ein Eigenheim bietet zudem eine hohe Lebensqualität und Unabhängigkeit. Der Wunsch nach mehr Platz und einem eigenen Balkon oder Garten ist besonders in der Corona-Zeit gewachsen, in der viele im Homeoffice arbeiten und das Zuhause einen sicheren Rückzugsort zur Entspannung bietet.

Das Team von Rückert Immobilien hilft bei der Suche nach der passenden Immobilie in Wiesbaden und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und vermarktet zahlreiche attraktive Objekte.

Mehr zu Themen wie Immobilienpreise Wiesbaden, Wohnung Wiesbaden oder Immobilienmakler Hofheim finden Interessierte auf https://www.rueckert-immobilien.de.

Rückert Immobilien
Sascha Rückert
Stiftstraße 29

65183 Wiesbaden
Deutschland

E-Mail: kontakt@rueckert-immobilien.de
Homepage: https://www.rueckert-immobilien.de/
Telefon: 0611 / 1851828

Pressekontakt
wavepoint GmbH & Co. KG
Lisa Petzold-Sauer
Bonner Straße 12

51379 Leverkusen
Deutschland

E-Mail: info@wavepoint.de
Homepage: https://www.wavepoint.de
Telefon: 0214 7079011

AS UNTERNEHMENSGRUPPE erwirbt Mehrfamilienhauswohnanlage in Markkleeberg/Leipzig

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Berlin| (15.08.2022) – Die AS UNTERNEHMENSGRUPPE Holding – ein Projektentwickler, Investor und Bestandshalter aus Berlin – hat heute eine attraktive Mehrfamilienhauswohnanlage in Markkleeberg bei Leipzig erworben. Dies ist die 11 Ankaufstransaktion in diesem Jahr. Es handelt sich um eine Ende der 80er Jahre erbaute Wohnanlage welche im Jahr 2009 umfassend kernsaniert wurde. Die für diesen Bautyp typischen kleinen Grundrisse wurden großzügig umgestaltet (teilweise Maisonette) und bieten somit zeitgemäßen und nachfragegerechten Wohnraum in einer grünen Umgebung. Die Wohneinheiten verteilen sich nahezu gleichmäßig auf die Hauseingänge. Jede Wohnung verfügt über einen Balkon. Zur Anlage gehört auch eine großzügige Parkfläche mit Außen-Stellplätzen. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen ca. 59 qm und ca. 102 qm und sind aufgeteilt auf 2-4 Raumwohnungen sowie eine 5 Zimmerwohnung. Insgesamt gab es in den letzten Jahren kaum Mieterwechsel. Verkäufer ist eine genossenschaftliche Bank aus der Region. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

 

Markkleeberg – das Grünwald Leipzigs

 

Die Große Kreisstadt Markkleeberg schließt südlich an Leipzig an und ist vor allem bekannt und beliebt für ihre Lage innerhalb der Leipziger Seenlandschaft. In Markkleeberg leben derzeit ca. 25.000 Einwohner und der Zuzug steigt rapide. Die Stadt erfreut sich großer Beliebtheit aufgrund der Nähe zu Leipzig und der gleichzeitig ruhigen Lage im Grünen und in unmittelbarer Wassernähe.

Das Stadtgebiet von Markkleeberg ist von mehreren Park- und Gartenanlagen geprägt. Die Stadt besitzt mit dem Markkleeberger See und dem Cospudener See zwei weitere wichtige touristische Ziele. Rund um die Uferbereiche besteht ein großflächiges Netz an Rad- und Wanderwegen. Strände bieten im Sommer die Möglichkeit, sich zu erholen und zu baden. Unweit davon liegt der größte mitteldeutsche Freizeitpark Belantis mit seiner markanten Pyramide. Das ehemalige Tagebaugebiet ist renaturiert und aufgeforstet worden und durchzogen von Rad- und Wanderwegen. In nur neun Minuten erreicht man Leipzig Mitte mit der S- Bahn und auch mit dem Auto ist das Stadtzentrum in kurzer Zeit erreichbar. Markkleeberg liegt zwischen den wichtigen Verkehrsknotenpunkten an der A9, A14 und A38. In direkter Umgebung der Wohnanlage befinden sich viele Einkaufsmöglichkeiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Die S-Bahn-Station Markkleeberg-Gaschwitz befindet sich in fußläufiger Entfernung.

 

Die AS Unternehmensgruppe Holding hat als Bestandshalter und Spezialist für Wohnungsprivatisierung ein Portfolio in Mitteldeutschland aufgebaut, das – neben eigenen Denkmalsanierungsprojekten – auch den An- und Verkauf bzw. das Halten von Bestandsimmobilien beinhaltet. Im Vordergrund stehen dabei langfristig erzielbare Renditeerwartungen oder aber attraktive Objektmargen aus der Aufteilung und Weiterveräußerung im Single-Sale an private Käufer und Anleger. So auch beim aktuell erworbenen Ensemble, welches überaus attraktive Wertsteigerungspotentiale und Mietrenditeerwartungen aufweist. „Wir werden auch zukünftig, ganz besonders hinsichtlich der derzeitigen weltpolitischen Lage und auch in Bezug auf die Zins- und Rekordinflationsentwicklung unsere Ankaufsstrategie in Mitteldeutschland und speziell der Metropolregion Leipzig/Halle weiterverfolgen und freuen uns deshalb über entsprechende Angebote.“ sagt Andreas Schrobback, CEO und Gründer der AS UNTERNEHMENSGRUPPE Holding, weiter aus.

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AS UNTERNEHMENSGRUPPE
Andreas Schrobback

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Website: unternehmensgruppe-as.com
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Telefax: (+49) 30 81 40 42 300

Reputationsrecht – Bundesgerichtshof verhindert Fakebewertungen von Hotels

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Ein Urteil verhindert Fake Bewertungen von Hotels im Internet. BGH-Urteil fordert, dass die Praxis von anonymen Bewertungen korrigiert werden muss, dies müssen Bewertungsportale nachweisen. Die Hintergründe werden hier erläutert, weil das Urteil die gesamte „Bewertungs-Branche“ betrifft.

Online Reputation extrem wichtig

In Europa ist Google die führende Suchmaschine, die Bedeutung ist überragend. Von 20 Suchanfragen laufen 19 über Google. Zugleich bestätigen Untersuchungen, dass Kunden den Suchergebnissen meist vertrauen, und dass diese im Kampf um Kunden und Ansehen daher entscheidend sind. Bei wichtigen Entscheidungen geben um die 90 Prozent der Befragten an, dass sie vorab „Google“ fragen, sozusagen zu Rate ziehen. Zudem haben Studien bewiesen, dass die Menschen “denkfaul” handeln: Bewertungen und Einschätzungen Dritter sind entscheidend und kürzen die eigenen Überlegungen ab. Kein Wunder, dass zum Beispiel um Hotel- oder Restaurant- Bewertungen extrem gekämpft wird. Wer bei den Suchergebnissen vorne auftaucht und zugleich gute Ergebnisse erzielt, hat die meisten (zahlungskräftige) Gäste. Zugleich lädt die Anonymität des Internet zu Manipulationen aller Art ein. Daher wird vor deutschen Gerichten erbittert um das Thema gestritten.

Rechtsstreit zum Thema „Hotelbewertung“

Im August 2022 urteile das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), unter dem Aktenzeichen (BGH, Urteil vom 9. August 2022 – VI ZR 1244/20), dass Bewertungsportale nachweisen müssen, dass sie ein Kontrollverfahren eingerichtet haben. “Bei einem Bewertungsportal (hier: Hotelbewertungsportal) reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Zu weiteren Darlegungen, insbesondere einer näheren Begründung seiner Behauptung des fehlenden Gästekontakts, ist der Bewertete gegenüber dem Bewertungsportal grundsätzlich nicht verpflichtet.” Wenn ein Hotel sich beschwert, muss das Bewertungsportal nachweisen, dass der Bewertung ein konkreter Gästekontakt zugrunde lag. Die rechtliche Herausforderung liegt in dem Umstand, dass die Person, die konkret eine ungerechte Bewertung vorgenommen hat, nicht in Anspruch genommen werden kann. Eine Klage verlangt nach deutschem Recht die Benennung des Bewertenden mit Vor- und Zunamen sowie die Nennung einer Adresse, damit eine Klageschrift auch zugestellt werden kann. Das ist allerdings unmöglich, wenn sich der Bewertende einfach “MartinSolex” nennt und daher nicht haftbar gemacht werden kann. Aus diesem Grunde richten sich die Klagen dann gegen den Betreiber der Internetseite, dessen Pflichten und Rechte durch die Rechtsprechung entwickelt worden sind.

Wer haftet im Internet?

Wie in der analogen Welt, haftet auch im Internet ein Täter für Schäden. Das heißt, wer auf seiner Internetseite schreibt, dass er Bettwanzen im Bett von Zimmer 431 am 05.09.2022 im Hotel Fröhlichkeit-Hamburg Ost gefunden hat, kann wegen dieser geschäftsschädigenden Behauptung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Fraglich ist, wie die Haftung Dritter (wie Bewertungsportale) zu beurteilen ist. Diese haften nur direkt als Täter, wenn sie sich die Aussagen zu eigen machen, also zum Beispiel besonders hervorheben oder verstärken. In dem Fall, der hier entschieden wurde, war das nicht gegeben. Das Portal hatte einfach nur eine fremde Bewertung eines anonymen Bewerters ins Internet gestellt.
Haftung im Internet nach deutscher Rechtsordnung

Nun kann der klagende Hotelbetreiber schlecht verlangen, dass das Internet abgestellt wird, denn sogenannte Access-Provider haften nicht. Diese vermitteln nur den Zugang zu Dritt-Inhalten. Bei ihnen handelt es sich in der Regel um Anbieter von Internetdiensten, die Kunden einen Internetanschluss zur Verfügung stellen. Um einen Content-Provider, der voll haftet, handelt es sich auch nicht. Dann wäre die Voraussetzung, dass es sich um eigene Inhalte der Seite handelt oder diese zumindest redaktionell bearbeitet werden. Das ist dann der Fall wie bei “Marions-Kochbuch” (Urteil vom 12.11.2009 – I ZR 166/07 des Bundesgerichtshofs), wenn sich ein Internetportal die Bewertung Dritter zu eigen macht.
Hotelbewertungsportal ist Host-Provider

Bei Bewertungsportalen handelt es sich um eine Zwischengruppe, die sogenannten Host-Provider. Hier handelt es sich nicht nur um technische Dienstleister oder denjenigen, der Inhalte erstellt oder sich zu eigen macht. Es handelt sich um Plattformen, die es Nutzern ermöglichen, eigene Inhalte auf der Plattform hochzuladen (sog. User Generated Content). Die bekanntesten Beispiele dürften Video-Plattformen (YouTube) und Soziale Netzwerke (Instagram, TikTok, Facebook) sein, aber auch Foren und Blogs mit Kommentarfunktion oder Seiten mit Bewertungsfunktionen wie Google. Es sind sozusagen „Gastwirte“ des Internets, die ihren Gästen eine Bühne bieten.

Hier führt der BGH aus: Der Hostprovider ist mittelbarer Störer. „Grundsätzlich ist als mittelbarer Störer verpflichtet, wer, ohne unmittelbarer Störer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt. Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte. Die Haftung als mittelbarer Störer darf aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben. Sie setzt deshalb die Verletzung von Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfpflichten, voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbarer Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2018 – VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 31; vom 1. März 2016 – VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 22; vom 25. Oktober 2011 – VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22; jeweils mwN).“

Grundsätzlich müssen solche Bewertungsportale also vorab nicht prüfen, ob die Bewertungen inhaltlich richtig sind oder nicht. Pflichten entstehen erst, wenn diese auf Rechtsverletzungen aufmerksam gemacht worden sind. Die Gerichte argumentieren immer, dass das unzumutbar wäre und dass die Bewertung von Dritten gesellschaftlich erwünscht sei. Außerdem sei die Anonymität im Internet nicht verboten, sondern ausdrücklich erlaubt.

Bewertungsportale müssen nach einer Beschwerde prüfen

Inzwischen ständige Rechtsprechung ist, dass Bewertungsportale bei einer Beschwerde ein Überprüfungsverfahren einleiten müssen. Sie sollen den Bewertenden anschreiben und prüfen, ob die Angaben tatsächlich von diesem stammen. Dabei genügt es zu behaupten, es habe keinen Gästekontakt gegeben. Wenn der Bewertete allerdings weitere Daten hat, muss er diese dem Portal nennen, um die Überprüfung zu vereinfachen. Kann das Portal nicht beweisen, dass der Gästekontakt tatsächlich gegeben war, muss die Bewertung gelöscht werden. Das Portal hat daher erhöhte Prüfpflichten bei einer Beschwerde des Unternehmens. Das Urteil ist von erheblicher Bedeutung, weil es sich auf alle Branchen übertragen lässt. Es lässt zwar immer noch anonyme Äußerungen im Internet zu, aber mit Grenzen. Die Grenze ist allerdings dort gegeben, wo der Hostprovider – als Bewertungsportal – bei Bewertungen nicht nachweisen kann, dass es überhaupt einen Kontakt zwischen dem Bewerter und dem Unternehmen gegeben hat. Unfaire Bewertungen und Missbrauch werden so in der Zukunft wünschenswerterweise eingeschränkt.

Tipps und Tricks allgemein – Internetreputation

Das Internet gilt als zweite Realität und muss entsprechend ernst genommen werden. Aufgrund der technischen Gegebenheiten (internationale Strukturen, Anonymität des Internet) gilt es als „frei“ und faktisch unreguliert. Die Rechtsordnungen der Staaten entwickeln langsam Normen und Überwachungsstrukturen. Die Freiheit des Internets hat extreme Nachteile. Negative Maßnahme können Existenzen vernichten.

Die Reputation eines Unternehmens oder eine Privatperson muss diese selber überwachen. Es gibt keine Zentralstelle, die vor Identitätsdiebstählen oder Reputationsschäden warnt oder im Schadensfalle hilft. Die deutsche Rechtsordnung überträgt das bisherige „betuliche“ Presserecht in das Internet. Jetzt gilt:

  • Internet-Reputation Ernst nehmen
  • Internet-Reputation selber überwachen
  • Bei Störung der Internet-Reputation ist der Betroffene regelmäßig auf sich selbst gestellt.
  • Rechtlich gilt, dass das deutsche Presserecht auch im Internet Geltung entfaltet.
  • Ansprechpartner für Korrekturen der Internetdarstellung (Bewertungen, Schmähungen) sind die Täter selbst, die Portale, die Suchmaschinen und die technischen Dienstleister. Wie findet man überhaupt den „Täter“?

Für diese Beteiligten gelten jeweils unterschiedliche rechtliche Regeln.

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Stud. Iur & Volkswirt

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin

Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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Dr. Schulte Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte

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Telefon: 030 22 19 220 20
Telefax: 030 22 19 220 21

Energiekonzepte Deutschland GmbH-FE Promotion GmbH- EKD Wärmepumpen- wir reden darüber

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Thomas Bremer gewinnt mit seinen Berichten sicherlich bei Initiatoren und Unternehmen über die er berichtet keinen Beliebtheitspreis, aber für Bremer steht immer das Thema Anlegerschutz und  Verbraucherschutz im Vordergrund. Über 70 Skandale hat Thomas Bremer bis zum heutigen Tag dann auch öffentlich gemacht, Skandale die Anleger und Verbraucher in erheblichem Umfang geschädigt haben. 

Durch seine bundesweite Verbreitung seines Internetblogs, hat Bremer mittlerweile eine Aufmerksamkeit erreicht, die ihm dann auch nahezu jeden Tag neue Informationen in die Redaktion bringen. Informationen die natürlich dann immer Quergeprüft werden, denn so Bremer, wir wollen keine Fake News verbreiten, und wir sind uns bewusst welche Auswirkungen ein Bericht auf unserer Seite haben kann.

Nun befasst sich die Redaktion von Thomas Bremer seit fast 4 Wochen mit einem Unternehmen aus einer Stadt Leipzig, dem Unternehmen Energiekonzepte Deutschland. Liest man seine Berichte dazu, dann sind es überwiegend kritische Berichte, aber natürlich dann auch an entsprechenden Beispielen festgemacht. Es lohnt sich seit Jahren immer dann einen Blick auf die Portale von Thomas Bremer zu werfen, wenn es um das Thema Verbraucherschutz und Anlegerschutz geht. So mancher Leser konnte sich dadurch schon die eine oder andere böse Überraschung ersparen.

Bremers Portale sind vor allem www.diebewertung.de und verbraucherschutzforum.berlin

Neben den genannten Themen in der Überschrift finden sie jeden Tag auch neue Berichte über Unternehmen und Personen, die die Redaktion von Thomas Bremer dann kritisch sieht.

Redaktion

diebewertung.de

Thomas Bremer

Jordanstraße 12

04177 Leipzig

 

PRESSEKONTAKT

Diebewertung
Thomas Bremer

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

Website: http://www.diebewertung.de
E-Mail : redaktion@diebewertung.de
Telefon: 0163-3532648
Telefax: 0341 – 870 85 85 9

BaFin-Info-Seite zu DORA ist online

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Tausende Unternehmen des Finanzsektors – und darüber hinaus – müssen die EU-Verordnung DORA ab Januar 2025 anwenden. Unter www.bafin.de/dora finden sie ab sofort Informationen rund um dieses Thema. Die Finanzaufsicht BaFin wird die neue Plattform laufend aktualisieren.

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) soll dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu stärken. So gut wie alle beaufsichtigten Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors fallen unter DORA – und zwar sektorübergreifend. Und auch zahlreiche weitere Unternehmen, etwa IT-Dienstleister, müssen verschiedene Vorgaben des Regelwerks beachten.

Die BaFin spielt bei der Umsetzung von DORA in Deutschland eine wichtige Rolle. Auf ihrer neuen Info-Seite stellt sie die wichtigsten Informationen zu DORA und der Umsetzung des Regelwerks zusammen.

Inhaltliche Schwerpunkte der Unterseite sind derzeit die rechtlichen Grundlagen der Verordnung, ihr Regelungsbereich und aktuelle Konsultationen. Außerdem erfahren Nutzerinnen und Nutzer mehr über die neuen Aufgaben der BaFin im Kontext von DORA. Um zu besonders relevanten Fragen zeitnah zu informieren, hält die BaFin „Häufig gestellte Fragen“ bereit, in der Informationen in kompakter Form bereitgestellt sind. Die Seite soll laufend aktualisiert und erweitert werden.

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Seminare (Inhouse) für den Personalrat – in Ihrer Dienststelle vor Ort – Bundesweit

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Zu den Grundlagenseminaren (Inhouse in Ihrer Dienststelle) für den Personalrat:

Hier werden Kenntnisse vermittelt zu den PersVG bzw. LPVG (Personalvertretungsgesetzen) aller Bundesländer und des Bundes (BPersVG) und zur praktischen Personalratsarbeit. Das jeweilige PersVG (bzw. LPVG) steht dabei im Mittelpunkt; es werden aber auch allgemeinere arbeits- und beamtenrechtliche Fragen behandelt, die mit der Personalratsarbeit im Zusammenhang stehen (bspw. Kündigung, TVÖD oder TV-L, Befristungen, Zeugniserteilung, AGG, Telearbeit u.a….).  

Dabei werden natürlich auch besondere  Schwerpunktwünsche  Ihrerseits berücksichtigt.

 

Zu den Grundlagenseminaren:

www.praktiker-seminare.com/45146/45173.html

 

Zu den Vertiefungsseminaren:

www.praktiker-seminare.com/45146/270601.html

 

 

PRESSEKONTAKT

Praktiker-Seminare
Axel Quandt

Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin

Website: www.praktiker-seminare.com
E-Mail : admin@praktiker-seminare.com
Telefon: +49 30 46988359

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Seminare für die Personalräte der Berufsgenossenschaften – zum BPersVG und zur praktischen Personalratsarbeit.

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Die Personalräte der Berufsgenossenschaften müssen bei ihrer Tätigkeit nicht nur die Regelungen des BPersVG beachten, sondern auch zahlreiche Besonderheiten der Struktur der Berufsgenossenschaften. Die Untergliederung in Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen, die zahlreichen Außen- und Nebendienststellen, häufige Verselbstständigungsbeschlüsse nach § 6 Abs.3 BPersVG u.a. … führen arbeitgeberseitig zu differenzierten Zuständigkeiten und auf der Personalratsseite zu einem spezifischen Nebeneinder von Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat (ggf. mehreren), Hauspersonalrat und zahlreichen weiteren örtlichen Personalräten bei den Bezirksverwaltungen, aber auch bei den durch Verselbstständigungsbeschluß gebildeten Unterdienststellen der Hauptverwaltung.

Bei den von der Praktiker-Seminare GbR durchgeführten Grundlagen-Seminaren für die Personalräte der Berufsgenossenschaften wird den dortigen Besonderheiten praxisbezogen rechnung getragen.

Des Weiteren wird natürlich das generelle Wissen vermittelt (auf Basis des BPersVG), das für die praktische Personalratsarbeit erforderlich ist. Siehe dazu:

http://www.praktiker-seminare.com

Die Grundlagen-Seminare werden nur als Inhouse-Seminare durchgeführt und dauern 3 Tage / auf Wunsch 4 Tage.

Im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten wird auch auf das „allgemeine Arbeitsrecht“ (also nicht nur auf das BPersVG) eingegangen, u.a. auf Bestimmungen des BGB, des KSchG, des ArbSchG u.a. …

Der Dozent kommt in die Dienststelle des Auftraggebers. Bundesweit. Es ist aber auch die Durchführung als Online-Seminar (Skype oder Zoom) möglich.

Spätere Vertiefungs-Seminare sind möglich. Siehe dazu:

http://www.praktiker-seminare.com/46390/home.html

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Praktiker-Seminare
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Envoltec – Kunden sollten handeln: Insolvenzeröffnung 17.01.2024 und Fristen laufen

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Frage: Herr Reime, können Sie uns zunächst erklären, was es mit der Insolvenz derEnvoltecGmb HausSchkeuditz auf sich hat?

Rechtsanwalt Jens Reime: Natürlich, gerne. Die Envoltec GmbH hat Insolvenzantrag gestellt, und das Amtsgericht Leipzig hat am 17. November 2023 das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet. Nunmehr am 17.01.2024 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, weil der vorläufige Verwalter das Vorliegen von Insolvenzgründen bestätigte.

Frage: Wer wurde zum Insolvenzverwalter bestellt?

Rechtsanwalt Jens Reime: Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn wurde bestellt. Er ist unter der Karl-Tauchnitz-Straße 10 in 04107 Leipzig erreichbar, per E-Mail unter info@korn-letzas.de oder telefonisch unter 0341 98411 0.

Frage: Was sollten Kunden mitGeschäftsbeziehungenzuEnvoltec jetzt tun?

Rechtsanwalt Jens Reime: Sie sollten sich mit uns in Verbindung setzen und alle relevanten Dokumente (Kaufvertrag, Lieferschein, Abschlagsrechnungen) bereithalten, um den Prozess der Forderungsanmeldung zu erleichtern.

Frage: Welche Aussichten gibt es für eine Fortführung des Unternehmens?

Rechtsanwalt Jens Reime: Keine. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat geprüft, ob eine Fortführung möglich ist. Dies hat er verneint und eine Eröffnung des Verfahrens befürwortet, was am 17.01.2024 geschehen ist.

Frage: Wie sieht die Lage für die betroffenen Kunden aus?

Rechtsanwalt Jens Reime: Die Kunden stehen vor großen Verlusten. Viele haben hohe Summen investiert, wie im Fall von B. R., der über 30.000 Euro bezahlt hat, ohne die versprochene Solaranlage zu erhalten. Die Kommunikation mit dem Unternehmen war schwierig.

Frage: Was sagen ehemalige Mitarbeiter und Geschäftspartner über Envoltec?

Rechtsanwalt Jens Reime: Ein ehemaliger Mitarbeiter berichtete, dass bereits im letzten Sommer 2023 Anzeichen einer Schieflage erkennbar waren, wie eine abnehmende Auftragslage und Materialknappheit. Zwei ehemalige Geschäftspartner äußerten sich anonym über die Betriebspraktiken. Sie beschreiben, dass Envoltec sich auf den Verkauf von Anlagen konzentrierte, wobei ein großer Teil des Gewinns in den Vertrieb floss. Dies führte dazu, dass Gelder für die Installation der Anlagen fehlten und Händler sowie Bauunternehmen unbezahlt blieben.

Frage: Welche Aussichten gibt es für die Kunden?

Rechtsanwalt Jens Reime: Es gibt keine Aussichten auf Erfüllung der Verträge durch die Envoltec GmbH. Die Kunden müssen vom Schlimmsten ausgehen. Die in den Verträgen festgehaltenen Konditionen werfen zudem Fragen auf, da die Preise deutlich über dem Marktniveau liegen.

Frage: Gibt es noch Hoffnung für die Geschädigten?

Rechtsanwalt Jens Reime: Das Wichtigste ist jetzt, dass die Kunden erkennen, dass ihre Schadensersatzansprüche form- und fristgerecht mit der richten Begründung zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen. Gern übernehmen wir dies:

Anmeldefrist: 28.02.2024

Gläubigerversammlung: 27.03.2024

 

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Kunden und waren bereits in der Sendung UMSCHAU des MDR am 16.01.2024 gg. 20.30Uhr zu sehen. Hier ist der Link zur Mediathek:

https://www.ardmediathek.de/video/umschau/umschau-mdr-magazin-vom-16-januar/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MC80MjgxNjktNDA4NjI4

ab Minute 12.16

Gerade jetzt ist eine richtige Forderungsanmeldung. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  

Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.

Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.

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Rechtsanwalt Jens Reime
Jens Reime

Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen

Website: https://www.rechtsanwalt-reime.de/
E-Mail : info@rechtsanwalt-reime.de
Telefon: 03591 299 61 33
Telefax: 03591 299 61 44

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Inhouse-Seminare für den Personalrat in der Dienststelle – Personalvertretungsrecht für Baden-Württemberg.

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Die Praktiker-Seminare GbR führt Seminare zum „Personalvertretungsrecht NBaden-Württemberg“ durch (Grundlagen und Vertiefung). Die Seminare dauern jeweils 3 Tage. Angeboten wird auch „allgemeines Arbeitsrecht“ für den Personalrat (ebenfalls 3 Tage).

Kombinations-Seminare (bspw. „Grundlagen Personalvertretungsrecht“ und „allgemeines Arbeitsrecht“ zusammen) dauern 5 Tage (nicht 2 x 3 Tage).

Weitere Informationen hier:

http://www.praktiker-seminare.de/45146/45173.html

 

und hier

 

http://www.personalrat-schulungen.de/

 

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Die Inhalte unserer Grundlagen-Seminare für den Personalrat :

– Allgemeine Vorschriften des LPVG, Geschäftsführung u.a.

– Rechtsstellung der Personalratsmitglieder

– Ausmass des Freistellungsanspruchs und der Arbeitsbefreiung

– Besondere Schutzrechte der Personalratsmitglieder

– Rechtsstellung der Ersatzmitglieder u. deren ordnungsgemässe Ladung

– Der Vorstand des PR und seine besonderen Aufgaben

– Der/die Vorsitzende des PR und seine besonderen Aufgaben

– Wichtige Grundbegriffe („Beschäftigte“, „Dienststelle“ u.a. …)

– Das Gruppenprinzip

– Informationsrechte des Personalrats

– Das regelmäßige Gespräch (zwischen PR und Dienststellenleitung)

– Grundsätze zur Zusammenarbeit zwischen PR und Arbeitgeber

– Allgemeine Aufgaben des Personalrats ….

– … bei Anregungen und Beschwerden

– … hinsichtlich der Beachtung von „Recht und Billigkeit“

– Beteiligungsrechte des Personalrats (mit zahlreichen Fallbeispielen)

– Mitwirkung und Anhörung

– Mitbestimmung (besonders ausführlich !)

– Zahlreiche Einzelfälle der Mitbestimmung

– Personelle Angelegenheiten

– Soziale Angelegenheiten

– Organisatorische Angelegenheiten

– Sonstige Angelegenheiten

– Beteiligung bei Kündigungen (und diesbezügliche Sonderregelungen)

– Anforderungen an die Begründungspflicht bei einem NEIN des Personalrats

– Arbeitsschutz und Unfallverhütung

– Initiativrecht (eingeschränktes und uneingeschränktes)

– Weitere Rechte und Pflichten des Personalrats

– Die Personalratssitzung (Vorbereitung und Durchführung)

– Einladung und Tagesordnung

– Bearbeitung der Vorlagen und Beratung im Gremium

– Beschlussfassung im PR

– Verfahren bei Mitwirkung und Mitbestimmung

– Verfahren bei Nichteinigung

– Das Stufenverfahren

– Die Einigungsstelle

– Dienstvereinbarungen (incl. Nachwirkungsthematik)

– Einschränkung der Beteiligungsrechte ggü. gewählten Körperschaften (Gemeinderat etc.)

– Zusammenarbeit des PR mit JAV und Schwerbehindertenvertretung

– Die Personalversammlung (Vorbereitung und Ablauf)

– Vermeidung von Pflichtverstössen von Personalratsmitgliedern

– Folgen von Pflichtverstössen des PR oder einzelner seiner Mitglieder

PRESSEKONTAKT

Praktiker-Seminare
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Der Beitrag Inhouse-Seminare für den Personalrat in der Dienststelle – Personalvertretungsrecht für Baden-Württemberg. erschien zuerst auf Online Pressemitteilungen.





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